Kosten und AnträgeAntragsformularDas ausgefüllte Formular muss zwei Mal ausgedruckt und unterschrieben werden.
Es kann anschließend bei jedem Trainer abgegeben oder per Post an die Abteilungsleitung (siehe Kontakte) geschickt werden. Falls vorhanden, bitte eine Kopie der letzten Prüfungsurkunde und der Prüfungsmarken mitschicken. Beitragssätze
Unser Beitrag ist ein Jahresbeitrag und wird zum 1. März fällig. Im Eintrittsjahr wird der Beitrag nur anteilig berechnet. Die Aufnahmegebühr beträgt 15 Euro. Wir bitten um die Teilnahme am Bankeinzugsverfahren. Bei Nicht-Teilnahme am Bankeinzugsverfahren wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5 Euro pro Jahr erhoben. Der ermäßigte Beitrag für Schüler und Studenten wird nur berechnet, wenn ein entsprechender Nachweis bis spätestens 15. Februar bei der Abteilungsleitung (siehe Kontakte) vorliegt. Der Kinderstatus gilt bei Kindern, die nur am Kindertraining teilnehmen, bis zur Vollendung des 16. Lebensjahrs (ansonsten bis zum vollendeten 14. Lebensjahr). Der Beitrag für Kinder reduziert sich von 60 Euro pro Kind auf 54 Euro pro Kind, wenn mehr als zwei Kinder einer Familie Mitglied in unserer Abteilung sind. Wir bitten um Verständis dafür, dass nicht alle Angebote des Vereins für Kinder nutzbar sind (siehe hier). EinzugsermächtigungWer noch nicht am Bankeinzug teilnimmt, kann dies über das Formular zur Einzugsermächtigung nachholen. BankverbindungUSC München e. V., Abt. Taekwondo
ZHS-CardLaut USC-Vertrag mit der ZHS ist jeder, der freitags in der ZHS am Taekwondo-Training teilnehmen möchte, verpflichtet, eine gültige ZHS-Card (Basic-Ticket) vorweisen zu können. Studenten erhalten dieses Ticket direkt bei der ZHS für 10,00 € pro Semester. Nichtstudentische USC-Mitglieder können das Basis-Ticket am Semesterbeginn für 20,00 € pro Semester über die Geschäftsstelle des USC München e. V. erwerben. StatusänderungÄnderungen des Mitgliedsstatus von aktiv nach passiv können nur zum Jahresende mit einer Frist von einem Monat vorgenommen werden. Die Änderung muss an die Abteilungsleitung (siehe Kontakte) gemeldet werden. Eine E-Mail genügt hierfür. Kündigung der MitgliedschaftEine Kündigung der Mitgliedschaft ist nur zum Jahresende möglich. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat, d. h. bis spätestens 30. November muss bei der Abteilungsleitung (siehe Kontakte) das Kündigungsschreiben eingegangen sein. Leider können wir keine E-Mails als Kündigungsschreiben akzeptieren. |